Legal-Tech-Gesetz tritt am 01.10.2021 in Kraft



Das Gesetz zur Förderung verbraucherfreundlicher Angebote auf dem Rechtsdienstleistungsmarkt wird am 01.10.2021 in Kraft treten.

Nachdem das auch als "Legal-Tech-Gesetz" bezeichnete und im Gesetzgebungsverfahren sehr umstrittene Gesetz noch Ende Juni, kurz vor der parlamentarischen Sommerpause, vom Bundestag verabschiedet und vom Bundesrat gebilligt wurde, ist es am 17. August 2021 im Bundesgesetzblatt verkündet worden und kann somit am 1. Oktober 2021 in Kraft treten, wie es in Art. 9 des Gesetzes in Kraft treten. Das Gesetz sieht unter anderem vor, dass Rechtsanwälte künftig Geldforderungen bis zu 2.000 Euro gegen ein Erfolgshonorar bearbeiten dürfen; es regelt zudem Anforderungen an die Registrierung und an Vergütungsvereinbarungen sowie Informationspflichten für Inkassodienstleister. Er enthält Änderungen der BRAO, des RDG, des RVG und anderer Gesetze.

Die BRAK hatte den Gesetzentwurf unter anderem deshalb kritisiert, weil er die Durchsetzung von Verbraucherrechten verteuert und den Zugang zum Recht durch anwaltliche Inkassodienstleister faktisch auf für sie wirtschaftlich attraktive Fälle beschränkt. Er kritisiert auch, dass die eingeschränkte Öffnung des Erfolgshonorars die Unabhängigkeit der Anwaltschaft sowie das System der Kostenerstattung und der Prozesskostenhilfe beeinträchtigen wird. Er fordert eine Evaluierung insbesondere der Regelungen zum Erfolgshonorar.

Quelle: BRAK, Nachrichten aus Berlin Nr. 17/2021 v. 25.08.2021